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   LG Berlin, 22.11.2002 - 64 S 12/02   

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https://dejure.org/2002,24996
LG Berlin, 22.11.2002 - 64 S 12/02 (https://dejure.org/2002,24996)
LG Berlin, Entscheidung vom 22.11.2002 - 64 S 12/02 (https://dejure.org/2002,24996)
LG Berlin, Entscheidung vom 22. November 2002 - 64 S 12/02 (https://dejure.org/2002,24996)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen der Verweigerung von Ausbesserungsarbeiten an einer Pachtsache; Auslegung einer Zustellung der Klage als "demnächst"; Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Vorbehaltes ; Zulässigkeit einer Klageänderung in zweiter Instanz

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückbaupflicht des Mieters als Hauptleistungspflicht; Erfüllungsverweigerung; Klagezustellung "demnächst"; Verjährung nach Schuldrechtsanpassungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.2002 - XII ZR 107/99

    Pflicht des Mieters eines Tankstellengrundstücks zur Beseitigung von

    Auszug aus LG Berlin, 22.11.2002 - 64 S 12/02
    Diese Vorschrift findet auf die geltend gemachte Schadensersatzansprüche Anwendung, weil die Pflicht des Mieters zur Wiederherstellung des ursprünglichen (und damit vertragsgemäßen) Zustandes eine Hauptleistungspflicht im Sinne des 326 Abs. 1 BGB (a.F.) ist, wenn erhebliche Kosten zur Wiederherstellung auszuwenden sind (vgl. BGH NJW 2002, 3234, 3235) [BGH 10.07.2002 - XII ZR 107/99] ; so verhält es sich hier.
  • BGH, 14.02.1968 - VIII ZR 2/66
    Auszug aus LG Berlin, 22.11.2002 - 64 S 12/02
    Anspruchsgrundlage für das Aufbringen des Mutterbodens stellt weder § 12 Abs. 1, 3 SchuldRAnpG noch § 27 SchuldRAnpG dar, weshalb es auf die von der Beklagten aufgeworfene Frage der Verjährung dieser Ansprüche im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH (NJW 1968, 888) nicht ankommt.
  • LG Potsdam, 23.01.2004 - 6 S 15/02

    Voraussetzungen eines Anspruchs für auf einem gepachteten Grundstück errichtete

    Die Kammer weist ergänzend darauf hin, dass das von der Beklagten zitierte Urteil des Landgerichts Berlin vom 1.11.2002 (Az.: 64 S 12/02) für das Rechtsverhältnis der Parteien keine Aussagekraft hat.
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